Das Gesundheitszeugnis wurde 2001 durch die Erstbelehrung ersetzt.

Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln sind duch das Infektionsschutzgesetz geregelt, die bis 2001 übliche Untersuchung für das Gesundheitszeugnis wurde durch die Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes § 43 ersetzt. Bei dieser Erstbelehrung wird über Symptome und Krankheiten informiert, bei deren Auftreten ein sofortiges Beschäftigungsverbot besteht. Diese Belehrung führt das Gesundheitsamt oder aber ein dafür zugelassener Arzt durch. Eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber hat anschliessend alle 2 Jahre zu erfolgen und muss schriftlich dokumentiert werden. Die Begriffe Gesundheitszeugnis, Gesundheitspass und Rote Karte werden umgangssprachlich weiterhin als Synonym für die aktuelle Belehrung benutzt. 

Die Gebühren für die Belehrung wurden in Hamburg mit 27 Euro festgelegt.